26.10.2023

KOMPASS: Zuschuss für die Qualifizierung von Soloselbständigen

KOMPASS ist ein Förderprogramm für Solo-Selbstständige zur Finanzierung von Qualifizierungsmaßnahmen. Es soll dir helfen, dein Geschäftsmodell krisenfest und zukunftssicher zu machen. Wir erklären die wichtigsten Konditionen der Weiterbildungsförderung und wie du den Zuschuss beantragen kannst.

Bild Weiterbildung Gruppenseminar

Was ist das KOMPASS-Förderprogramm?

Das KOMPASS-Programm bietet Solo-Selbstständigen finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen, die dazu beitragen, ihr Unternehmen widerstandsfähiger und zukunftssicher zu machen.

"KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige" ist ein innovatives ESF-Plus-Pilotprogramm, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Europäischen Union finanziert wird.

Wichtiger Hinweis: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Wer wird gefördert?

  • Solo-Selbstständige, die mindestens zwei Jahre am Markt aktiv sind.
  • Die vorrangig aus ihrer selbstständigen Tätigkeit Einkommen erzielen (>= 51%).
  • Die maximal ein Vollzeitäquivalent beschäftigen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden:

  • Individuelle Qualifizierungen zur Verbesserung der Geschäftsbeständigkeit.
  • die Maßnahmen müssen mindestens 20 Stunden dauern und von einem anerkannten Bildungsanbieter in Deutschland durchgeführt werden.

Ausschlüsse: Einige Kurse, wie Einzelberatungen, Herstellerschulungen und Kurse, die im Ausland stattfinden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine detaillierte Liste bietet die Förderrichtlinie.

Förderkonditionen:

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben.
  • Maximaler Zuschuss: 4.500 Euro (netto).
  • Die Umsatzsteuer muss von den Solo-Selbstständigen in jedem Fall getragen werden.

So verläuft der Antragsprozess:

  1. Beratungsgespräch: Kostenlos an einer KOMPASS-Anlaufstelle in deiner Nähe bzw. im Bundesgebiet.
  2. Qualifizierungsscheck: Bei Bestätigung der gewünschten Weiterbildung, Erhalt eines Schecks zur Abwicklung.
  3. Durchführung der Weiterbildung: Innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Schecks.
  4. Erstattung: Nach Abschluss und Prüfung der Qualifizierung mit Unterstützung durch die KOMPASS-Anlaufstelle.

Wichtiger Hinweis: Einmal von der KOMPASS-Anlaufstelle genehmigte Weiterbildungen sollen nicht nachträglich aberkannt werden können (vgl. Erstattungsprozess).

FAQ KOMPASS Zuschuss und weiterführende Links:

Interessierte können sich ab sofort an eine der bundesweit tätigen KOMPASS-Anlaufstellen wenden und in einem kostenlosen Erstgespräch zu für sie passenden Qualifizierungen beraten lassen. Eine Liste der Anlaufstellen und weitere Informationen findest du auf der KOMPASS-Webseite.